3. Menschen bei Festo 3. Menschen bei Festo Diskriminierung Festo lehnt jegliche Diskriminierung, Belästigung, Benachteiligung, Herabwürdigung oder anderweitige Verächtlichmachung, aber auch die Bevorzugung von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrer politischen Gesinnung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder sonstiger ethischer, sozialer und gesetzlich geschützter Merkmale ausnahmslos ab. Unsere Führungskräfte und Mitarbeiter sollen sich hier ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und für ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld sorgen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt vier EURichtlinien in deutsches Recht um. Im Jahr 2021 wurde der Auftritt der internen AGG-Beschwerdestellen veröffentlicht. Zudem gab es eine Schulungsoffensive für alle Mitglieder der Beschwerdestellen. Ziel war es, sowohl ein gemeinsames Verständnis zu etablieren sowie die rechtliche Seite noch besser zu verstehen als auch die prozessualen Strukturen zu diskutieren. Zudem bekennt sich Festo Deutschland zu der Aktion „Respekt – Kein Platz für Rassismus“. Darüber hinaus wird das Thema Diskriminierung in verschiedenen Kursen (wie Compliance) und auch in Kreisen von Führungskräften immer wieder thematisiert und diskutiert. Bei Festo in Deutschland können Diskriminierungsvorfälle an eine eigens eingerichtete Beschwerdestelle eingereicht werden. Hierfür gibt es einen etablierten Prozess, welcher in einer Regelungsabrede zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertretern festgeschrieben ist. Dabei werden die Grundsätze und Verfahren zum AGG berücksichtigt. International können Diskriminierungsvorfälle über das Hinweisgeberportal gemeldet werden. 2021 wurde in Deutschland ein Vorfall gemeldet, bearbeitet und abgeschlossen. Im Nachgang an eine Beschwerde wird die zuständige Führungskraft im Hinblick auf ihre Verantwortung sensibilisiert. GRI 406-1 Inklusion bei Festo Die Festo Gruppe in Deutschland möchte mit der Unterzeichnung der Inklusionsvereinbarung die Anforderungen aus den im Sozialgesetzbuch IX definierten Arbeitgeber-Aufgaben unterstützen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Schwerbehinderten und deren Interessenvertretung werden berücksichtigt und vom Unternehmen aktiv gefördert. Dabei begreifen wir die Inklusion von behinderten Menschen, insbesondere schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten, in das Berufsleben neben der gesetzlichen Verpflichtung auch als soziale Aufgabe, deren Erfüllung allen Beteiligten gemeinschaftlich obliegt. In folgenden Unternehmensprozessen und -strukturen wird die Inklusion aktiv vorangetrieben: Einstellung und Beschäftigung Schwerbehinderter, Arbeitszeit und Mobilarbeit, betriebliche Förderung und Qualifizierung, Arbeitsplatz und Arbeitsorganisation, Gesundheitsmanagement, Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement. Ziele dieser Vereinbarung sind die berufliche und die soziale Inklusion sowie die Bereitstellung der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Teilhabe der Schwerbehinderten am Arbeitsleben bei Festo. Diese Verpflichtung wird auch im Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Festo Gruppe zum Ausdruck gebracht. Die Einhaltung der Maßnahmen wird gemeinsam von der Unternehmensleitung und den Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und dem Betriebsrat auf Basis der vereinbarten Maßnahmen überprüft und im jährlichen Fortschrittsbericht aufbereitet. 3% 5% 20% 67% 3% Schweiz 2% USA Indien China Deutschland Ungarn 3% 7% 19% 63% 7% Schweiz 1% USA Indien China Deutschland Ungarn 4% 6% 22% 57% 11% Schweiz 0% USA Indien China Deutschland Ungarn 3.4 Ausbildung Die Corona-Pandemie war auch im Jahr 2021 bestimmend für die Ausbildung bei Festo. New Normal in der Ausbildung 2021 fand der erste virtuelle Nachhaltigkeitstag für kaufmännische Auszubildende aus dem zweiten Lehrjahr statt. Unternehmensrelevante Informationen zu Nachhaltigkeit und betrieblichem Umweltmanagement wurden interaktiv vermittelt. Virtuelle „HomeBerufspraktika“ wurden auch 2021 weitergeführt. Ausbildungsinhalte wurden mit der digitalen Plattform Festo Learning Experience (Festo LX) vermittelt. Internationale Ausbildung Als globales Unternehmen übernehmen wir auch in anderen Ländern – über die dortigen Standards hinaus – verantwortungsvolle Ausbildungsaktivitäten. Auch 2021 wurden Berufsbildungssysteme weltweit am deutschen dualen Bildungssystem ausgerichtet. So wurde in China das duale Bachelorprogramm Elektrotechnik etabliert. Die ersten Studenten haben bereits mit der Ausbildung begonnen. In Indien bilden wir seit drei Jahren aus. Dieses Jahr konnten bereits zwei weibliche Auszubildende im Bereich CNC-Drehen und Auszubildende weltweit 2019–2021 2019 503 Auszubildende Fräsen die Plätze 2 und 3 in einem nationalen Wettbewerb belegen und sich für die Teilnahme auf Bundesstaaten-Ebene qualifizieren – die Vorentscheidung für die Worldskills. In Deutschland wurden zwei Bundesleistungszentren für Mecha- tronik (Esslingen) und Industrie 4.0 (Rohrbach) eröffnet. Unsere Ausbilder bereiten mit ihrem Know-how die Teilnehmer der deutschen Nationalmannschaft auf die Weltmeisterschaft der Berufe vor. Auszubildende weltweit Die untenstehenden Diagramme zeigen die Auszubildendenzahlen weltweit über die Jahre 2019–2021 hinweg. Rücklaufende Zahlen von Auszubildenden in den Ländern sind auf Bedarfsschwankungen (u. a. Wandel der Berufsbilder) zurückzuführen. Die Gesamtzahl der Festo Auszubildenden bleibt international betrachtet annähernd konstant. Die Zahlen für 2019 und 2020 wurde korrigiert, da die Definition von Auszubildenden präzisiert wurde und es vereinzelt Fluktuationen gab. Investitionen in die Ausbildung In Deutschland beliefen sich die Investitionen in unsere Ausbildung im Jahr 2018 auf etwa 11 Millionen Euro, 2019 auf knapp 10,7 Millionen Euro, 2020 auf 9,8 Millionen Euro und 2021 auf ca. 9,9 Millionen Euro. 2020 488 Auszubildende 2021 552 Auszubildende 30 31 Festo SE & Co. KG Nachhaltigkeitsbericht 2021 Festo SE & Co. KG Nachhaltigkeitsbericht 2021
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