Festo_Nachhaltigkeitsbericht-2021_de

Menschenrechte vor Missbräuchen schützen ... • durch Dritte (inklusive Unternehmen) • durch angemessene Richtlinien, Regulierung und Rechtsprechung (Leitprinzip 1–10) Verantwortung ... • mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln • die Rechte anderer nicht zu verletzen • nachteilige Auswirkungen, an denen sie beteiligt sind, zu beseitigen (Leitprinzip 11–24) Verantwortung von Staat und Wirtschaft ... • um einen besseren Zugang zu den Opfern zu ermöglichen • zu effektiver Abhilfe, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich (Leitprinzip 25–31) 1. Die Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte 2. Die Verantwortung der Unternehmen, die Menschenrechte zu achten 3. Zugang zu Abhilfe Vereinte Nationen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte “ 1. Grundsatzerklärung 2. Risikoanalyse (Verfahren zur Ermittlung von Auswirkungen) 4. Berichterstattung 3. Beschwerdemechanismus 4.2 Menschenrechte Festo bekennt sich uneingeschränkt zu den in der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen festgelegten Werten und erwartet Gleiches auch von seinen Geschäftspartnern. Das betrifft alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Standard SA 8000 von Social Accountability International zusammen mit den acht grundlegenden Kernarbeitsnormen sowie der Erklärung zu den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – namentlich die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, die Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit, die Beseitigung von Kinderarbeit und die Abschaffung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Am 16. Juni 2011 hat der Menschenrechtsrat seine Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Diese beziehen sich auf alle Staaten sowie transnationale und sonstige Wirtschaftsunternehmen – ungeachtet ihrer Größe, ihres Sektors, ihres Standorts, ihrer Eigentumsverhältnisse oder ihrer Struktur. Zur Realisierung der Menschenrechte müssen alle abgebildeten Akteure ihrer Verantwortlichkeit nachkommen. Die primäre Pflicht obliegt den Staaten, die Menschenrechte zu schützen und umzusetzen. Die Unternehmen sollen gewährleisten, dass sie in all ihren Aktivitäten die Menschenrechte beachten. Mithilfe von Beschwerdemechanismen müssen sowohl die Staaten als auch die Unternehmen sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen identifiziert werden können und bei einem Schadensfall den Betroffenen Abhilfemaßnahmen garantiert werden. In der Grafik rechts werden unsere derzeitigen Maßnahmen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) dargestellt. Zudem führen wir im Rahmen unserer Exportkontrolle systembasierte Prüfungen (Embargo-, Sanktionslisten- und Güterlistenprüfung sowie eine Prüfung von kritischer Endverwendung) durch. Unternehmensnetzwerk SustaiNet Seit Juli 2021 sind wir Teil des Unternehmensnetzwerks SustaiNet. Dort arbeiten wir gemeinsam mit sieben weiteren Unternehmen und der Nachhaltigkeitsberatung Sustainable Thinking in vier Teams daran, praxisorientierte Lösungen im Sinne des LkSGs zu entwickeln und nachhaltige Lieferketten aufzubauen. Somit können wir nachhaltiges Handeln in unser Tagesgeschäft stetig weiter integrieren. Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle Grafik in Anlehnung an Analyserahmen „Schutz, Achtung und Abhilfe“ 4. Ethik und Governance 4. Ethik und Governance Derzeitige Maßnahmen zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) 1. Grundsatzerklärung Festo bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte. Die unternehmerische Sorgfaltspflicht hierfür ist im Rahmen des Code of Conduct sowie im Code of Conduct for Business Partners festgeschrieben. 2. Risikoanalyse Seit 2020 arbeiten wir an einer Methodik zur systematischen Bewertung menschenrechtlicher Risiken in der Wertschöpfungskette. Ziel ist es, Risikoländer im Einkauf zu identifizieren, um entsprechende weitere Schritte einzuleiten. Im Jahr 2021 wurden ausgewählte Geschäftspartner systematisch auf regulatorische Anforderungen überprüft. Somit kann sichergestellt werden, dass ethisch einwandfreie Geschäftsbeziehungen eingegangen werden. Eine menschenrechtliche Folgenabschätzung im Rahmen des LkSGs wurden an den Geschäftsstandorten der Festo Gruppe bisher noch nicht durchgeführt.  GRI 412-1 Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle Seit 2010 adressiert Festo systematisch die Themen Menschenrechte und Kinderarbeit an seine direkten Lieferanten im internationalen Produktionsverbund. Die Einhaltung von Menschenrechten und das Verbot von Kinderarbeit werden über den Code of Conduct, den Code of Conduct for Business Partners und im Rahmen von Lieferantenüberprüfungen fest vereinbart. Die bestehende Lieferantenselbstauskunft (LSAK) wurde im Jahr 2021 hinsichtlich der Bewertung nach sozialen Aspekten, Ressourcen- und Materialeffizienz sowie dem Umgang mit Konfliktmineralien erweitert. 3. Beschwerdemechanismus Seit 2015 ist ein Hinweisgeberportal fester Bestandteil des Festo Compliance-Managements. Darin können Beschwerden oder Hinweise zu Menschenrechtsverletzungen anonymisiert gemeldet werden. Im nächsten Schritt würde eine systematische Aufarbeitung der Beschwerde folgen.  siehe Compliance, Seite 40 4. Berichterstattung Im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts wird jährlich über die Kernelemente des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes berichtet. In dem GRI-Index werden die entsprechenden KPIs (Key Performance Indicator) zum Thema Menschenrechte erläutert.  GRI 407-1, GRI 408-1, GRI 409-1, GRI 414-1, GRI 414-2 Seite 20  GRI 412-1 Seite 42  GRI 410-1, 411-1, 413-2 Seite 92–93 42 43 Festo SE & Co. KG Nachhaltigkeitsbericht 2021 Festo SE & Co. KG Nachhaltigkeitsbericht 2021

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